Instagram-Reels
Instagram ist Bestandteil im Social-Media-Mix vieler Unternehmen. Das soziale Netzwerk bietet u.a. die Möglichkeit, Reels zu veröffentlichen. Die informativen oder lustigen Kurzvideos im Hochformat können mit Sounds und Musikstücken aus der von Instagram bereitgestellten Bibliothek angereichert werden – ein beliebtes Feature, das jedoch die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung birgt!
Privates vs. Business-Konto
Hierzu muss zwischen privaten und Business-Konten unterschieden werden, da die Vereinbarungen von Meta mit den Rechteinhabern nämlich auf die „persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik“ beschränkt sind. Wenn Sie also für Ihr Unternehmen nur ein privates Konto nutzen, sollten Sie in einem ersten Schritt zu einem Business-Konto wechseln. Die Music Guidelines unter https://www.facebook.com/legal/music_guidelines legen ganz klar fest: „Die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“
Was droht bei Abmahnungen?
Bei rechtswidriger Verwendung von Musik in Reels droht die Entfernung des Beitrages bzw. in manchen Fällen sogar das Sperren des Accounts. Wenn sich zusätzlich noch der Rechteinhaber der Musik einschaltet, kann dieser Schadensersatz aufgrund einer Urheberrechtsverletzung verlangen. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – es kann sich jedoch durchaus um fünfstellige Beträge handeln.
Bei bereits hochgeladenen Reels ist es also ratsam zu prüfen, ob die Musik lizenzfrei verwendet werden darf.
Alternative Möglichkeiten
Eine Ausnahme davon bildet die Facebook Sound Collection, die unter https://www.facebook.com/sound erreichbar ist. Der Umfang ist zwar eingeschränkt und die Bedienung weniger einfach als über die Instagram-App, die Abmahnungsgefahr dafür erheblich geringer, wie die Nutzungsbedingungen verraten: „Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest…“ Eine Alternative dazu ist die Verwendung von Musikstücken mit CC-Lizenz, die die gewerbliche Nutzung erlaubt.